Europa wächst auch im Zahlungsverkehr immer mehr zusammen. Die Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie und der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht erfordert daher eine umfangreiche Anpassung der Vertragsbedingungen aller Banken. Deshalb gelten ab dem 31. Oktober 2009 auch bei der Volksbank Gre-ven mit ihren Niederlassungen in Altenberge und Nordwalde neue All-gemeine Geschäftsbedingungen sowie neue Bedingungen für den Zahlungsverkehr.
Über die neuen Geschäftsbedingungen wurden alle Kontoinhaber in Form einer zugesandten Broschüre ausführlich informiert. Zielsetzung ist ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Zahlungsdienste, mehr Transparenz für die Kunden, eine schnelle Ausführung der Zahlungen und klare Verantwortlichkeiten und Rückgabefristen.
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die Änderungen auch einige Sonderbedingungen. Zwei wichtige Änderungen sind bei der Volksbank Greven kundenfreundlich gestaltet, informiert Vorstandsmitglied Andreas Hartmann.
Nach der Verlustanzeige der VR-BankCard haften die Kunden nicht mehr für die danach eintretenden Schäden aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung der Karte. Bei Schäden vor der Sperranzeige verzichtet die Bank zudem grundsätzlich auf die gesetzlich eigentlich vorgesehe-ne Schadensbeteiligung in Höhe von maximal 150 Euro und übernimmt auch diese Schäden. Selbst bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen beschränkt. Somit sind klare Verantwortlichkeiten vorgegeben.
Wichtig für die Kunden ist in Zukunft insbesondere, dass spätestens nach Ablauf von 13 Monaten nach der Belastungsbuchung einer Zahlung auf dem Girokonto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Scha-densersatzansprüche mehr bestehen. Daher ist es umso wichtiger, regelmäßig die Kontoumsätze und Kontoauszüge zu kontrollieren.
Neben der zugesandten Broschüre über die neuen Geschäftsbedingungen hält die Volksbank Greven für ihre Kunden die Information VR-Aktuell mit den wichtigsten Änderungen bereit.
Greven, 22.10.2009