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Volksbank Greven eG
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Wohnungsbauprämie wird ab 2009 neu geregelt

 

Wichtige Information für alle zukünftigen Häuslebauer: Bei der Wohnungsbauprämie wird es Änderungen geben. Die Prämie wird ab 1. Januar 2009 dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie Bau und Kauf oder Modernisierung und Renovierung gebunden sein. Gelten wird die Neuregelung für alle Bausparverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Für alle bis zum Jahresende 2008 neu abgeschlossenen und bestehenden Bausparverträge soll die bisherige Regelung der siebenjährigen Bindungsfrist gelten. Das heißt, dass nach Ablauf der Bindungsfrist die Bausparguthaben frei verwendet werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass noch in diesem Jahr ein Betrag in der Höhe eines Regelsparbeitrages einbezahlt wird. Junge Bausparkunden unter 25 Jahren sind von der neuen Regelung ausgenommen und können auch künftig über den gesparten Betrag nach einer Sperrfrist von sieben Jahren frei verfügen.

Alleinstehende Bausparer erhalten 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen bis maximal 512 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der förderungswürdige Betrag auf 1.024 Euro. Dabei sind jedoch Einkommensgrenzen einzuhalten. Alleinstehende dürfen über ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro verfügen, Verheiratete über den doppelten Betrag.

Greven, 05.11.2008